Begründung: I. Der anfechtende Verband hat als wahlwerbende Gruppe für das Landesgremium der Konsumgenossenschaften einen Wahlvorschlag zur Handelskammerwahl 1990 eingebracht, der mit Beschluß der Hauptwahlkommission vom 15.3.1990 mit der
Begründung: nicht zugelassen wurde, daß dieses Landesgremium neun Mandate besetzen dürfe und daher mindestens 4 Wahlwerber aufstellen müsse, aber nur ein Mitglied und somit nur einen Wahlwerber habe, sodaß ein wirksamer Wahlvorschlag nicht eingebra... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita VfGG §68 Abs1 HandelskammerG §91
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung betreffend die Handelskammerwahl
1990 vom 22. und 23. April 1990 mangels Erschöpfung des
Instanzenzuges
Rechtssatz: Einen, die unmittelbare Anfechtung der Handelskammerwahl beim Verfassungsgerichtshof ausschließenden Instanzenzug richtet... mehr lesen...