Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem Planstellenbereich des Bundesministeriums für Inneres zugeteilt. Er wurde vom Bundesminister für Inneres mit Wirksamkeit vom XXXX 2019 XXXX bestellt. Eine Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgte nicht. 1.2. Mit dem bekämpften Bescheid der belangten Behörde wurde folgendes verfügt: 1.2.1. "Ihr Antrag vom XXXX 2019, es möge festgestell... mehr lesen...