Begründung: Der am 21. 12. 1944 geborene Kläger stellte am 31. 5. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 19. 9. 2000 wurde der "Antrag auf Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 6. 2000 abgelehnt. Der Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsun- fähigkeit sei gemäß § 274 Abs 4 BSVG als Antrag auf E... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 11. 1944 geborene Kläger stellte am 29. 5. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zum Stichtag 1. 6. 2000. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 13. 7. 2000 wurde dieser Antrag des Klägers unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 253d, 587 Abs 4 ASVG ohne Überprüfung der allgemeinen und besonderen Anspruchsvoraussetzungen mit der
Begründung: abgelehnt, dass Anträge auf vorzeit... mehr lesen...
Norm: B-VG Art65
Rechtssatz: Bei gnadenweiser bedingter Strafnachsicht durch den Bundespräsidenten hat wegen in der Probezeit begangener Straftaten das Gericht wegen vor dem Gnadenakt begangener, erst später bekannt gewordener Straftaten, der Bundespräsident über den Widerruf der Begnadigung zu entscheiden. Entscheidungstexte 11 Os 165/77 Entscheidungstext OGH 15.11.1977 11 Os 16... mehr lesen...
Norm: B-VG Art65StPO §411WinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Überweisung eines Gnadengesuches in einer Winkelschreibereisache an das Bundesministerium für Justiz. Entscheidungstexte 7 Ob 310/62 Entscheidungstext OGH 02.05.1963 7 Ob 310/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0053514 Dokum... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22B-VG Art65GOG §85StPO §411ZPO §220
Rechtssatz: Die Zivilgerichte können rechtskräftige verhängte Ordnungsstrafen gnadenweise erlassen. Das Gnadenrecht des Bundespräsidenten erstreckt sich nicht auf den Erlaß von Ordnungsstrafen der Zivilgerichte. Eine analoge Anwendung des § 411 StPO ist abzulehnen. Entscheidungstexte 1 Ob 155/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20B-VG Art65StPO §397StPO §411
Rechtssatz: Strafvollstreckung und Gnadenverfahren sind Justizverwaltungssachen. Der Richter ist an die in einer Gnadensache ergangene Weisung die Strafe vorläufig nicht zu vollziehen, gebunden. Entscheidungstexte 5 Os 96/53 Entscheidungstext OGH 30.01.1953 5 Os 96/53 Veröff: EvBl 1953/309 S 385 = JBl 1953,271 = SSt 24/11 ... mehr lesen...