Entscheidungsgründe: 1. Unter Berufung auf Art89 Abs3 und Art140 Abs1 B-VG stellt das Oberlandesgericht Wien an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, auszusprechen, daß die Bestimmung des §64 Abs1 Z2 ZPO, RGBl. 113/1895, als verfassungswidrig aufgehoben wird. Nach der angefochtenen Bestimmung kann die Bewilligung der Verfahrenshilfe auch die Befreiung von der Sicherheitsleistung (aktorische Kaution) umfassen. Das antragstellende Gericht legt dar, es habe in einem Re... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs3 erster Satz StGG Art5 ZPO §64 Abs1 Z3
Leitsatz: Keine Aufhebung des §64 Abs1 Z2 ZPO (Befreiung von der
Sicherheitsleistung für Prozeßkosten); kein Eingriff in das
Eigentumsrecht eines (inländischen) Beklagten; Verpflichtung zur
Sicherheitsleistung trifft nur vermögende Ausländer; sachliche
Rechtfertigung der Bestimmu... mehr lesen...