Begründung: Der am 27.11.1932 geborene, bei der beklagten Partei versicherte Wilhelm P*** war bis zu seinem Tod am 2.12.1983 mit der am 26.3.1938 geborenen Klägerin verheiratet. Am 27.1.1989 beantragte die Klägerin bei der beklagten Partei die Witwenpension. Die beklagte Partei sprach mit Bescheid vom 26.5.1989 aus, 1. daß die Witwenpension (§ 136 GSVG) ab 27.1.1989 mit monatlich S 3.986,90 gebührt, 2. daß der Leistungsanspruch ab demselben Tag zur Gänze ruht (§ 61 GSVG). Den zu 2... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der am 6.6.1930 geborene, bei der beklagten Partei versicherte Erich G*** war bis zu seinem Tod am 17.10.1986 mit der am 12.9.1949 geborenen Klägerin verheiratet. Am 15.12.1986 beantragte die Klägerin bei der beklagten Partei die Witwenpension. Dabei erklärte sie, daß sie noch eine aufrechte Gewerbeberechtigung für das Friseurgewerbe habe und eine selbständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibende (eigenes Friseurgeschäft) ausübe. Mit Bescheid vom 7.5.19... mehr lesen...