Norm: B-VG Art50 Abs2TRIPS-Abk Art4TRIPS-Abk Art27TRIPS-Abk Art70
Rechtssatz: Das TRIPS-Abk als gemischtes Übereinkommen ist zwar nicht unmittelbar anzuwenden, soweit es sich auf Materien bezieht, in denen die Gemeinschaft bereits Rechtsvorschriften erlassen hat. Hat hingegen die Gemeinschaft ihre Zuständigkeit überhaupt nicht oder nur in geringem Umfang ausgeübt, so schließt es das Gemeinschaftsrecht nicht aus, dass die Rechtsordnung eines Mit... mehr lesen...
Norm: B-VG Art50 Abs2TRIPS-Abk Art13TRIPS-Abk Art27TRIPS-Abk Art70
Rechtssatz: Die Artikel 13, 27 und 70 des TRIPS-Abkommens sind unmittelbar anwendbar. Entscheidungstexte 17 Ob 18/08h Entscheidungstext OGH 26.08.2008 17 Ob 18/08h Veröff: SZ 2008/119 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124041 ... mehr lesen...