Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art82 Abs2 / Sachentscheidung ZivildienstG §5 Abs1 Beachte ähnlich B82/80 vom selben Tag
Rechtssatz: ZivildienstG; Zurückweisung des Antrages auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung wegen Fristversäumnis gemäß §5 Abs1 idF vor der Nov. BGBl. 496/1980 nach Kundmachung der teilweisen Aufhebung des §5 Abs1 durch den VfGH, jedoch vor Inkr... mehr lesen...