Entscheidungen zu § artikel5 Abs. 8 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2008/4/10 9ObA29/07s

Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision gemäß § 502 Abs 1 ZPO mit der
Begründung: zu, dass zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 5b Abs 8 Bundestheaterpensionsgesetz (BThPG), BGBl 1958/159, idF Dienstrechts-Novelle 2005, BGBl I 2005/80, und des § 18j BThPG idF Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I 2003/71, keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Dieser
Begründung: der Zulassung der Revision schloss sich der Revisionswerber an. Die Revisionsgegner... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.04.2008

TE OGH 2004/12/15 9ObA56/04g

Begründung: Die beiden Klägerinnen waren auf Grund von Bühnendienstverträgen mit dem Österreichischen Bundestheaterverband seit 1. 9. 1971 als Tänzerinnen beschäftigt. Die am 15. 10. 1956 geborene Erstklägerin wurde am 31. 10. 1999, die am 22. 3. 1957 geborene Zweitklägerin am 31. 3. 2000 in den zeitlichen Ruhestand versetzt. An beide gelangt seither ein Ruhegenuss zur Auszahlung. Im Fall der Erstklägerin entspricht der Ruhegenuss 64 % der Ruhegenussermittlungsgrundlage. An die Z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.2004

TE OGH 2003/5/7 9ObA2/03i

Begründung: Die Erstklägerin und der Zweitkläger waren aufgrund von Bühnendienstverträgen mit dem Österreichischen Bundestheaterverband als Tänzerin bzw. Tänzer beschäftigt. Beide wurden mit Ablauf des 31. 8. 1999 gemäß § 2 Abs 2 BThPG in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Die Erstklägerin war zu diesem Zeitpunkt 49 Jahre alt, der Zweitkläger war 43 Jahre alt. An beide gelangte ab 1. 9. 1999 ein Ruhegenuss zur Auszahlung, der 62 % der Ruhegenussermittlungsgrundlage (im Wesentlich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.05.2003

TE OGH 2002/6/26 9ObA23/02a

Begründung: Die Erstklägerin und der Zweitkläger waren aufgrund von Bühnendienstverträgen mit dem Österreichischen Bundestheaterverband als Tänzerin bzw. Tänzer beschäftigt. Beide wurden mit Ablauf des 31. 8. 1999 gemäß § 2 Abs 2 BThPG in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Die Erstklägerin war zu diesem Zeitpunkt 49 Jahre alt, der Zweitkläger war 43 Jahre alt. An beide gelangte ab 1. 9. 1999 ein Ruhegenuss zur Auszahlung, der 62 % der Ruhegenussermittlungsgrundlage (im Wesentlichen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.2002

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