Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Dezember 1985 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 87 Abs. 1 Z. 1 und 89 Abs. 1 GewO 1973 in der bis 30. Juni 1993 geltenden Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. Nr. 29/1993, die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, R-Gasse 11/11 entzogen. Mit dem nunmehr angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;B-VG Art49a Abs3;GewO 1973 §87 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §87 Abs1;GewRNov 1992 Art4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/22 94/04/0199 1 Stammrechtssatz Art IV Abs 2 bis 7 GewRNov 1992 enthält für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der GewRNov 1992 (1.7.1993 ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 1992, Zl. 91/04/0276, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. September 1991, womit im Instanzenzug dem Beschwerdeführer die Konzession für das Baumeistergewerbe (§ 157 GewO 1973) mit dem Standort in W, X-Gasse 31/28, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 und 4 leg. cit. in der Fassung vor der Gewer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;B-VG Art49a Abs3;GewO 1973 §87 Abs1 idF 1993/029;GewO 1994 §87 Abs1;GewRNov 1992 Art4;
Rechtssatz: Art IV Abs 2 bis 7 GewRNov 1992 enthält für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der GewRNov 1992 (1.7.1993 gemäß Art IV Abs 1 GewRNov 1992) anhängige Verfahren nach § 87 Abs 1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art49a Abs3;VwGG §42 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6;
Rechtssatz: Stützt die Behörde die Entziehung waffenrechtlicher Urkunden auf das WaffG 1967, obwohl bereits die wiederverlautbarte Fassung 1986 anzuwenden gewesen wäre, so ist darin jedenfalls dann keine Rechtsverletzung gelegen, wenn di... mehr lesen...