RS Vwgh 1988/12/7 88/01/0180

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Veröffentlicht am 07.12.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

B-VG Art49a Abs3;
VwGG §42 Abs1;
WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6;

Rechtssatz

Stützt die Behörde die Entziehung waffenrechtlicher Urkunden auf das WaffG 1967, obwohl bereits die wiederverlautbarte Fassung 1986 anzuwenden gewesen wäre, so ist darin jedenfalls dann keine Rechtsverletzung gelegen, wenn die maßgebliche Gesetzesstelle unverändert in den wiederverlautbarten Gesetzestext Eingang gefunden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010180.X01

Im RIS seit

30.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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