Norm: ABGB §9B-VG Art18 Abs2B-VG Art44B-VG Art49
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß die Rechtordnung verschiedener Formen des Rechts, wie Verfassungsgesetze, Gesetze, Verordnungen kennt, ergibt sich ein Stufenbau der Rechtserzeugung (Rang der Rechtsquellen), der zur Folge hat, daß Normen höherer Stufe wohl solcher niedrigerer Rechtsform aufheben können, nicht aber von diesen aufgehoben werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...