Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Chefredakteur der Tageszeitung "Volksstimme", Mag. M G, ersuchte namens der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) den Österreichischen Rundfunk (ORF) mit Schreiben vom 17. November 1986, der von ihm vertretenen politischen Partei Sendezeit für eine "Belangsendung" zur Verfügung zu stellen. 1.1.2. Der ORF beantwortete dieses Ansuchen mit Brief vom 24. November 1986 abschlägig und wies sinngemäß darauf hin, daß "belangsendungsbe... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art29 Abs1 und Abs2B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRundfunkG §5 Abs1, §29 Abs5BVG-Rundfunk ArtI Abs2MRK Art10
Leitsatz: Abweisung eines Antrags der KPÖ auf Vergabe von
Sendezeit für eine Belangsendung; keine verfassungsrechtliche
Verpflichtung des Gesetzgebers, vom Ordnungsprinzip des §5
Abs1 Satz ... mehr lesen...