Norm: ArbVG §81BBVG §27 Abs2BBVWO §28 Abs1B-VG Art26PBVG §29 Abs1
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Wahl von Personalvertretungsorganen in drei Ebenen mit einem einheitlichen Stimmzettel. Entscheidungstexte 8 ObA 287/99k Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8 ObA 287/99k Veröff: SZ 73/72 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: B-VG Art26
Rechtssatz: Der Sinn des geheimen Wahlrechts besteht darin, daß die Abgabe der Stimme in einer sowohl für die Wahlbehörde als auch für die Öffentlichkeit nicht erkennbaren Weise zu geschehen hat. Entscheidungstexte 13 Os 174/81 Entscheidungstext OGH 28.01.1982 13 Os 174/81 Veröff: EvBl 1982/149 S 468 = SSt 53/4 ... mehr lesen...