Entscheidungsgründe: I. 1. Der an dieser Gesetzesprüfungssache beteiligte Beschwerdeführer des Anlaßbeschwerdeverfahrens B761/89 steht als Kreisarzt des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Sanitätskreis Marz-Sieggraben. Mit Bescheid vom 12. Juni 1989 sprach die Burgenländische Landesregierung im Hinblick auf ein Erwerbseinkommen des Beteiligten unter Berufung auf §25 Abs1 des Gemeindesanitätsgesetzes 1971 (idF der Novelle LGBl. 28/1980) sowie auf §40a d... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9400 Gemeindesanitätsdienst, Sprengelärzte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art140 Abs4 Bgld GemeindesanitätsG §25 Abs1 Bgld LandesbeamtenG §14 Z5 PG 1965 §40a
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Verweisung auf die als
verfassungswidrig aufgehobenen Ruhensbestimmungen des
Pensionsgesetzes im Bgld. Gemeindesanitätsgesetz
Rechtssatz: Di... mehr lesen...