Begründung: Der Beklagte lehnte den Richter des Verfahrens erster Instanz als befangen ab. Mit seinem Beschluss vom 19. 4. 2001 wies der Senat (§ 19 Z 10 Geo) des Erstgerichtes gemäß § 24 Abs 2 JN die Ablehnung mit der
Begründung: zurück, dass die von der beklagten Partei vorgebrachten Zweifel an der Unbefangenheit des abgelehnten Richters nicht geteilt werden könnten. Mit seinem Beschluss vom 19. 4. 2001 wies der Senat (Paragraph 19, Ziffer 10, Geo) des Erstgerichtes gemäß Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren leitende Angestellte der beklagten Partei. Sie beziehen seit dem Übertritt in den Ruhestand von der Beklagten auf Grund privatrechtlicher Pensionsverträge einen - mit 80 % des letzten Bruttobezuges nach oben begrenzten - Ruhebezug, der nach dem vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex für einen städtischen Arbeitnehmerhaushalt durchschnittlicher Größe und durchschnittlichen Einkommens wertgesichert ist. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner und Walter Bacher als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers F*****, wider den Antragsgegner Ö*****, vertreten durch Dr. Wolf D. P*****, über den gemäß § 54 Abs 2 ASGG... mehr lesen...