Entscheidungsgründe: Der Gendarmeriebeamte Bezirksinspektor Johann SCH***** war am 12.6.1989 Pilot des Hubschraubers Type AB 206 Jet Ranger, Kennzeichen OE-BXT, dessen Halter die beklagte Republik ist. Er brachte gegen 14,30 Uhr ein schwerstverletztes Unfallsopfer aus Nötsch in das Landeskrankenhaus Klagenfurt. Das Wetter war schön, es herrschte kein übermäßiger Wind. Zur selben Zeit fuhr die 1,59 m große, 48 kg schwere Klägerin, eine Bedienstete des Landeskrankenhauses Klagenfurt... mehr lesen...