Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Beschwerdeausschusses der Ärztekammer für Steiermark vom 21. Dezember 1989, Z B340/89, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Rückerstattung seiner Beiträge zur Ergänzungsleistung für §-2-Kassenärzte (d.s. steiermärkische Ärzte, die in einem Vertragsverhältnis zur Gebietskrankenkasse, zur Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues oder zu Betriebskrankenkassen stehen und die Leistungen für Versicherte dieser Krankenversicheru... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verordnung Satzungen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Stmk §16 Abs1 Beitrags- und UmlagenO der Ärztekammer für Stmk §22 ÄrzteG §81 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch die
Rückleistungsregelung für bestimmte Beitragsleistungen zur
Altersversorgung der Ärzte; keine Unsachlichkeit des Ausschlusses des
Rückersatzes in bes... mehr lesen...