Norm: B-VG Art15 Abs9: Sbg JagdG 1946 §24Sbg JagdG 1977 §31
Rechtssatz: Eine landesgesetzliche Beschränkung des Eigentümers eines Eigenjagdgebietes in seiner Verfügung über die Jagdausübungsbefugnis auf den Rechtsgeschäftstyp der Pacht unter Ausschluß anderer Rechtsgeschäftstypen, insbesondere unentgelticher Rechtsgeschäfte wäre verfassungsrechtlich zweifelhaft, weil das Entgelt für die Überlassung der Jagdausübungsbefugnis im Fall einer Eigenj... mehr lesen...