Norm: AHG §1 Abs1 BaB-VG Art148a
Rechtssatz: Die Tätigkeit der Volksanwaltschaft ist stets der Hoheitsverwaltung zuzurechnen, selbst dann, wenn die Tätigkeit der kontrollierten Organe Privatwirtschaftsverwaltung ist. Auch die Information im Rahmen von Pressekonferenzen und vergleichbaren Veranstaltungen (in casu: Fernsehsendung: "Konflikte - Gleiches Recht für alle") ist als Realakt der hoheitlichen Tätigkeit zuzurechnen. En... mehr lesen...
Norm: B-VG Art148aDSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 GRAO §9
Rechtssatz: Die Anordnung einer Intervention bei der Volksanwaltschaft kann ungeachtet ihrer grundsätzlichen Zulässigkeit (Art 148 a B-VG) ein unerlaubtes Druckmittel sein. Entscheidungstexte Bkd 120/86 Entscheidungstext OGH 09.03.1987 Bkd 120/86 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...