Entscheidungen zu § artikel147 Abs. 6 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/19 87/14/0088

Der Beschwerdeführer ist Angestellter der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol. Zu seinen Tätigkeiten gehört auch die Funktion als Beisitzer beim Arbeitsgericht und Einigungsamt, die Vertretung von Kammermitgliedern beim Arbeitsgericht, Einigungsamt und beim Schiedsgericht sowie die juristische Beratung auch in Form von kammerinternen Vorträgen. Für die Kalenderjahre 1983 und 1984 beantragte er, neben dem Pauschbetrag nach § 62 Abs. 1 EStG 1972 Werbungskosten in der Höhe von 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 87/14/0088

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art134 Abs6;B-VG Art147 Abs6;B-VG Art86;DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975 §1 Abs1 Z5;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §17 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist zwischen Richtern im Sinne des Art 86 B-VG und den Mitwirkenden aus dem Volk zu unterscheiden, wobei die Verfassung selbst nur die im Si... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

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