Norm: B-VG Art7B-VG Art140 Abs4GSVG idF SRÄG 1991, BGBl 157 §130 Abs1
Rechtssatz: Antrag beim VfGH 1. Im § 130 Abs 1 des GSVG, BGBl 1978/560 idF des SRÄG 1991, BGBl 157, die Wortfolge "nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres, die Versicherte" als verfassungswidrig aufzuheben oder 2. auszusprechen, daß der in der angeführten Bestimmung diese Wortfolge in der Zeit vom 01.04. bis 30.11.1991 verfassungswidrig war. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1B-VG Art140 Abs4B-VG Art140 Abs7
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalls das Gesetz weiterhin anzuwenden ist, sofern der VfGH nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht, gilt auch für Erkenntnisse, in denen der VfGH gemäß Art 140 Abs 4 B-VG ausgesprochen hat, dass ein Gesetz verfassungswidrig war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...