Die Beschwerdeführerin stand als Landeslehrerin bis Ende November 2004 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und steht seit 1. Dezember 2004 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Kärnten. Die beschwerdegegenständlichen besoldungsrechtlichen Ansprüche beziehen sich auf die Zeit ihrer Verwendung an der Österreichisch-Ungarischen Europaschule in Budapest (in der Folge kurz: Schule) während ihres aktiven Dienstverhältnisses. Mit ... mehr lesen...