Begründung: Der Herausgeber und Verleger der Buchserien 'Baedekers Allianz Reiseführer' und 'Baedekers Allianz Taschenbücher', Mairs Geographischer Verlag mit dem Sitz in Ostfildern (Bundesrepublik Deutschland), hat die Klägerin mit dem alleinigen Verkauf und der Auslieferung dieser Buchserien in Österreich betraut. Der gemäß § 4 der 'Verkehrsordnung für den Buch-, Kunst-, Musikalien- und Zeitschriftenhandel in Österreich' (Beilage H; im folgenden: Verkehrsordnung) in Österreich vom... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei betreibt Kaufhäuser unter anderem in Wien, Linz und Innsbruck. Sie besitzt auch eine Gewerbeberechtigung für den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel (Beilage 8) und verkauft unter anderem in ihrem Kaufhaus in Linz 'Baedekers Allianz Reiseführer' und 'Baedekers Allianz Taschenbücher' unter den vom Verleger festgesetzten festen Ladenpreisen, und zwar erstere Werke statt um S 250 um S 179 und die Taschenbücher statt um S 135 um S 89. Den Verkauf zu di... mehr lesen...