Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art135 Abs1B-VG Art136 Abs4VwGG §13 Abs1VwGG §14 Abs2VwGG §28 Abs3VwGG §30 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/05/0114 B 30. Juli 2019 RS 4 (hier: nur der erste Satz) Stammrechtssatz Wenn die Revision in der Zulässigkeitsbegründung unter Hinweis auf einen von einem Berichter gemäß § 14 Abs. 2 VwGG über die... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art135 Abs1B-VG Art136 Abs4VwGG §13 Abs1VwGG §14 Abs2VwGG §28 Abs3VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Revision in der Zulässigkeitsbegründung unter Hinweis auf einen von einem Berichter gemäß § 14 Abs. 2 VwGG über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG getroffenen Beschluss, ein Abweichen vo... mehr lesen...