Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag des Beschwerdeführers vom 04.10.2018 an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Geschäftsverteilungs-Ausschusses des Verwaltungsgerichts Wien beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung der Unzuständigkeit zur Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen genannten Spruchpunkt eines genannten Bescheides. 2. Mit dem hier bekämpften Schreiben vom 10.10.2018 teilte der Präside... mehr lesen...