Entscheidungen zu § artikel135 Abs. 4 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1998/9/1 10ObS284/98g

Entscheidungsgründe: Gemäß § 42 Abs 5 Z 2 der Satzung der beklagten Partei erfolgt kein Reise(Fahrt-)kostenersatz, wenn, wie im vorliegenden Fall die Entfernung zwischen Wohnort und Behandlungsstelle 20 km nicht übersteigt. Gemäß Paragraph 42, Absatz 5, Ziffer 2, der Satzung der beklagten Partei erfolgt kein Reise(Fahrt-)kostenersatz, wenn, wie im vorliegenden Fall die Entfernung zwischen Wohnort und Behandlungsstelle 20 km nicht übersteigt. Die beklagte Partei wie auch inf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.1998

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