IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag. Hillisch über die Säumnisbeschwerde vom 25.10.2021 des Herrn A. B., betreffend die Verletzung der Entscheidungspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) des Magistrates der Stadt Wien zu Recht: I. Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-... mehr lesen...