Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.06.2016 Norm: Art. 133 B-VG §63 VwGG §34 VwGVG
Rechtssatz: * Gemäß § 63 Abs. 1 VwGG sind die Verwaltungsgerichte verpflichtet, dann, wenn der VwGH einer Revision stattgegeben hat, in der betreffenden Rechtssache mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Eine vergleichbar ... mehr lesen...