Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 2. Februar 1994 wurde über die Beschwerde des Beschwerdeführers, "mit der er behauptet, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, nicht einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterzogen zu werden, infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich infolge Abgabe von Schüssen, wobei er durch einen Schuß an der rechten Hand schwer verletzt worden sei, und infolg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs1;AVG §67c Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art131a Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf selbst nur die "Abgabe von Schüssen" durch einen Polizeibeamten in Beschwerde gezogen, nicht aber die gesamte "Verfolgungshandlung", in deren Verlauf die Schüsse gefallen sind, so kann er... mehr lesen...