Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Hat der Bf selbst nur die "Abgabe von Schüssen" durch einen Polizeibeamten in Beschwerde gezogen, nicht aber die gesamte "Verfolgungshandlung", in deren Verlauf die Schüsse gefallen sind, so kann er sich bei Bekämpfung eines unwillkürlich ausgelösten Schusses nicht darauf berufen, derselbe sei Bestandteil des mit der gesamten "Verfolgungshandlung" verwirklichten "verfahrensfreien Verwaltungsaktes".
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010741.X02Im RIS seit
20.11.2000