RS Vwgh 1995/6/28 94/01/0741

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
AVG §67c Abs1;
AVG §67c Abs3;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
B-VG Art131a Abs1 Z1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Hat der Bf selbst nur die "Abgabe von Schüssen" durch einen Polizeibeamten in Beschwerde gezogen, nicht aber die gesamte "Verfolgungshandlung", in deren Verlauf die Schüsse gefallen sind, so kann er sich bei Bekämpfung eines unwillkürlich ausgelösten Schusses nicht darauf berufen, derselbe sei Bestandteil des mit der gesamten "Verfolgungshandlung" verwirklichten "verfahrensfreien Verwaltungsaktes".

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994010741.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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