Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Gibisch als Einzelrichter in der Beschwerdesache der A, vertreten durch Rechtsanwalt B, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 11. Jänner 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG), den BESCHLUSS: 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 zweiter Satz AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist das Unionsrecht so... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.03.2022 Norm: B-VG Art131 Abs1 Z112010E267 AEUV Art26732009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art 6 Abs1VStG 1991 §9 Abs2GütbefG 1995 §5 Abs2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 zweiter Satz AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist das Unionsrecht so auszulegen, dass es mit einer nationalen Bestimmung vereinb... mehr lesen...