Das Landesverwaltungsgericht Salzburg fasst durch die Richterin Mag. Dr. Eva Lackinger-Vogl MES über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn AB AA, AD, AC, Deutschland wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Salzburg, den B E S C H L U S S: I. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Rechtsträger der belangten Behörde als obsiegende Part... mehr lesen...