Norm: BStG 1971 §20 Abs3VwGVG §7B-VG Art130
Rechtssatz: Die Frist zur Anrufung des Gerichts nach § 20 Abs 3 BStG 1971 beginnt mit „Rechtskraft des Enteignungsbescheids“, also – mangels Rechtsmittelverzichts – frühestens mit dem ungenützten Ablauf der Beschwerdefrist an das Verwaltungsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 233/18p Entscheidungstext OGH 19.12.2018 3 Ob 233/18p Veröff: SZ ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Bernhard E*** lehnte in dem ihn betreffenden Sachwalterschaftsverfahren die Erstrichterin als befangen ab. Der Vorsteher des Erstgerichtes wies den Ablehnungsantrag als unbegründet zurück. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen als verspätet zurück. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Rekurs des Betroffenen mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und einem für Justizverwaltungssachen zuständigen Senat d... mehr lesen...
Norm: AVG §56B-VG Art94B-VG §130GOG §22 Abs3JN §23StPO §74
Rechtssatz: Bei der beschlußmäßigen Erledigung eines Ablehnungsantrages durch den Gerichtsvorsteher bzw Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz handelt es sich um einen der Überprüfung durch den VwGH entzogenen Akt der Rechtsprechung. VwGH vom 20.12.1956, Z 2435/56; Veröff: EvBl 1957,410 (38) Entscheidungstexte 6 Ob 708/87 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §338AVG §63 ffB-VG Art104B-VG Art130ZPO §190
Rechtssatz: 1.) Bei Entscheidungen der Verwaltungsbehörde tritt die Rechtswirkung mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung ein. 2.) Der administrative Instanzenzug findet in der Regel mit der Entscheidung des BM. sein Ende; so ist im Verfahren über Wohnungsraum oder Betriebsraum - Einweisungen der Widerruf - oder Aufhebungsbescheid mit der Entscheidung des BM. f. soz. Verw. ein endgültige... mehr lesen...