Mit der als "Zeugengebühren" überschriebenen Erledigung wurden dem Beschwerdeführer "folgende Gebühren für die Vernehmung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg am 3.10.1995 gemäß § 51a AVG zugesprochen und auf das Konto ... überwiesen: Reisekosten ....................................... S -828,-- (öffentliches Verkehrsmittel Wien - Salzburg retour)". Der Erledigung ist eine Begründung: beigegeben. Sie ist für den Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg gefert... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §51a idF 1995/471;AVG §56;AVG §67a Abs2;B-VG Art129b Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach den Intentionen des Gesetzgebers soll der Kostenbeamte des UVS nach § 51a zweiter Satz AVG idF BGBl 1995/471 gerade nicht durch Bescheid entscheiden, weil nach Art 129b Abs 5 B-VG zur Entscheidung der UVS nur Kammern o... mehr lesen...