Entscheidungen zu § artikel126a Abs. 5 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2020/8/13 Ra 2020/01/0213

Vorgeschichte 1        In seiner Sitzung vom 28. März 2019 fasste der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde Oberschützen (Gemeinde) den Beschluss, „eine Fraktionsförderung in der Höhe von € 500,-- pro Gemeinderatsmandat auszubezahlen“. 2        Dieser Beschluss wurde (laut Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung) damit begründet, „dass es schon seit vielen Jahren eine Vereinsförderung gibt und die Vereine der Großgemeinde jährlich finanzielle Unterstützung erhalten. Jeder... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.08.2020

RS Vwgh 2020/8/13 Ra 2020/01/0213

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art126a Abs5
Rechtssatz: Die in Art. 126a Abs. 5 B-VG normierten Prüfungsmaßstäbe tragen dem Rechnungshof eine umfassende Prüfung auf (vgl. Mayer/Muzak, B-VG5 [2015], 432, IV.1. zu Art. 126b) und umfassen die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, und ferner die Überprüfung auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.08.2020

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