RS Vwgh 2020/8/13 Ra 2020/01/0213

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Veröffentlicht am 13.08.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art126a Abs5

Rechtssatz

Die in Art. 126a Abs. 5 B-VG normierten Prüfungsmaßstäbe tragen dem Rechnungshof eine umfassende Prüfung auf (vgl. Mayer/Muzak, B-VG5 [2015], 432, IV.1. zu Art. 126b) und umfassen die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, und ferner die Überprüfung auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010213.L08

Im RIS seit

28.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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