I. 1 1. Die mitbeteiligte Partei (Auftraggeberin) hat im Dezember 2014 einen Dienstleistungsauftrag betreffend die Entwicklung einer Individualsoftwarelösung im Oberschwellenbereich im Wege eines Verhandlungsverfahrens nach vorheriger Bekanntmachung ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte auf nationaler Ebene und auf Unionsebene. 2 Mit Entscheidung vom 27. März 2015 teilte die Auftraggeberin der Revisionswerberin mit, dass sie nicht zur zweiten Stufe des Vergabeverfahr... mehr lesen...