Norm: B-VG Art119a Abs5Bgld GdO §77 Abs6
Rechtssatz: Die Gemeindeorgane haben im weiteren Verlauf unter Bindung an den
Spruch: und die tragenden
Gründe: des Aufhebungsbescheides vorzugehen. Der Vorstellungswerber hat ein subjektives Recht darauf, daß die Gemeinde unter Wahrung dieser bindenden Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde entscheidet. Entscheidungstexte 1 Ob 19/91 Entscheidungst... mehr lesen...