Norm: ABGB §1029 B2AHG §1 Cd14AHG §1 FB-VG Art15B-VG Art83 Abs2B-VG Art116 Abs3B-VG Art118 Abs1B-VG Art119 Abs1B-VG §144stmk NaturschutzG §4
Rechtssatz: Das in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgehalt gegen eine bestimmte Person ("faktische Amtshandlung") erfolgte schädigende Organhandeln ist jenem Rechtsträger zuzurechnen, in dessen funktionellen Bereich das betreffende Organ tätig war. Bei der Beurteilung ... mehr lesen...