IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, **** Z, gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang „mit dem Verweis und der Abführung“ am 17.12.2020 gegen 20.25 Uhr aus dem Mehrzwecksaal der Gemeinde Z während einer öffentlichen Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Z durch – der Bezirkshauptmannschaft Y als belangter Behörde zurechenbare – ... mehr lesen...