Entscheidungsgründe: I. Nachdem die Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg für das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück 689/5 in EZ 14, KG Gnigl, mit Bescheid vom 27. Juli 1987 die Bauplatzerklärung ausgesprochen hatte (die dagegen gerichtete Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wurde mit Erkenntnis vom 19. Juni 1990, B930/87, abgewiesen), wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 30. Dezember 1987 das Ansuchen des Be... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2 Bebauungsplan "Bachstraße 16 A 3", beschlossen vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg am 30.6.1987, Amtsblatt 13/1987 Sbg BebauungsgrundlagenG §11 Abs5 Sbg BebauungsgrundlagenG §3 Abs4 Sbg BebauungsgrundlagenG §3 Abs8
Leitsatz: Gesetzmäßige Festlegung der Baufluchtlinie und der Gebäudehöhe in
einem Bebauungsplan; angemessener Interessenausgleich bei Festleg... mehr lesen...