Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16 09 2002, Zl 5-V-A2559/5-2002, wurde gemäß § 57a Abs 2 fünfter Satz KFG 1967 die Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen nach § 57a Abs 2 KFG 1967 für Herrn ***, widerrufen. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass ein Kraftfahrzeug positiv begutachtet wurde und eine amtliche Begutachtung dieses Kraftfahrzeuges wenige Wochen später derart gravierende Mängel (Bremsleitung der 2. Achse stark angeroste... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat bei einer wiederkehrenden Überprüfung eines PKW´s laut seinem Gutachten keine bzw nur leichte Mängel festgestellt. Sieben Wochen später wurden bei einer besonderen Überprüfung des PKW´s schwere Mängel festgestellt. Diesen einen Vorfall hat die Behörde erster Instanz als Anlass für den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen genommen, was mit dem Verlust der Vertrauenswürdigkeit begründet wurde. Bei einem solchen Widerr... mehr lesen...