Entscheidungsgründe: Der am 14. 1. 1934 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Partei vom 13. 4. 1994 eine Alterspension als Vollpension ab 1. 2. 1994 gewährt. Die Pension betrug S 6.657,- brutto und beruhte auf 379 Versicherungsmonaten, worauf 244 Beitragsmonate entfielen. Ab 1. 2. 1994, sohin ab Pensionsantritt war die Klägerin laufend als Teilzeitangestellte mit einem Bruttolohn von S 6.000,- monatlich in einem Gasthaus beschäftigt. Diese Tatsache wurde der bekla... mehr lesen...