Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Pflichtschullehrerin und hatte vom Februar 1991 bis Juni 1993 an der Pädagogischen Akademie den Studienzweig "Lehramt für Volksschule" inskribiert. Am 19. Februar 1992 gegen 8.40 Uhr kam sie nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung im Pädagogischen Institut des Bundes in Salzburg, Erzabt Klotz-Straße 11, vor dem Gebäude zu Sturz und brach sich den rechten Knöchel. Mit Schreiben vom 24. März 1992 an das Pädagogische Institut kündigte der Kla... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3ASVG §8 Abs6
Rechtssatz: Schüler, die in einem Lehrverhältnis oder Ausbildungsverhältnis stehen, sind von der Teilversicherung nach § 8 Abs 1 Z 3 lit h ASVG nur deshalb durch § 8 Abs 6 ASVG ausgenommen, weil die im Rahmen des Lehrverhältnisses und Ausbildungsverhältnisses bestehende Vollversicherung auch Unfälle auf dem Weg zur beziehungsweise von der Berufsschule deckt. Damit soll eine echte Doppelversicherung vermieden we... mehr lesen...