Der Kläger begehrt 60 000 S Schmerzensgeld und 7000 S Verdienstentgang: Der Beklagte habe ihn besucht, ihn als Freundschaftsdienst mit seinem PKW nach V geführt, weil er dort ein ICB-Ladegerät vom Service abzuholen habe. Der Kläger habe sich ohne ein Entgelt dazu bereit erklärt. In Vösendorf habe sich ein Defekt an der Lichtanlage des Gerätes gezeigt. Der fachkundige Kläger habe ebenfalls aus Freundschaft versucht, den Schaden zu beheben. Beim Überprüfen der Anschlüsse habe er den Bek... mehr lesen...
Am 3. April 1971 ereignete sich bei der Kreuzung der Pöllinger Gemeindestraße mit der Packer Bundesstraße ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten Personenkraftwagens schwer verletzt wurde. Der Erstbeklagte war Eigentümer und Halter, die Zweitbeklagten Haftpflichtversicherer des genannten Fahrzeuges. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an diesem Unfall ist nicht strittig. Beim Kläger blieben Dauerfolgen dieses Unfalles zurück. Der Eintri... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs3 liteASVG §176ASVG §333 Abs1
Rechtssatz: Wer nur aus rein ideellen Beweggründen - wie zB im Falle der Straßenkameradschaft - einem anderen Hilfe leistet, wird nicht wie ein Versicherter tätig; daher kein Haftungsausschluß. Entscheidungstexte 2 Ob 344/61 Entscheidungstext OGH 20.10.1961 2 Ob 344/61 Veröff: EvBl 1962/70 S 76 = ZVR 1962/89 S 77 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs3ASVG §333 Abs1
Rechtssatz: Leistet der Beschäftigte auch nur Aushilfsdienste, so ist er dem in § 8 Abs 3 lit e ASVG angeführten Personenkreis zuzurechnen und demnach sozialversichert. Er kann Schadenersatz von seinem Dienstgeber nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung verlangen. Entscheidungstexte 2 Ob 338/59 Entscheidungstext OGH 01.07.1959 2 Ob 338/59 Veröff:... mehr lesen...