Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 17. Oktober 1997 auf Rückerstattung der vom 1. Oktober 1992 bis 30. September 1997 irrtümlich zu viel einbezahlten Beiträge zur Krankenversicherung für Selbstversicherte nicht stattgegeben. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach Darstellung des Verwaltungsgeschehens und Gesetzeszitaten aus, der bei der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse gemäß § 16 Abs. 1 ASVG in der... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 26. April 1993 hat die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse festgestellt, daß die Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 1. Jänner 1991 bis 31. Dezember 1991 monatlich S 34.800,-- betrage. Der Beitrag für den Beschwerdeführer wurde daher im Jahr 1991 pro Monat mit S... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz72/13 Studienförderung
Norm: ASVG §16 Abs2;ASVG §76 Abs1 Z1;ASVG §76 Abs1 Z2 idF 1991/676;ASVG §76a Abs3;ASVGNov 41te;ASVGNov 49te;ASVGNov 50te;StudFG 1983 §2 Abs1 litd;StudFG 1983 §4;
Rechtssatz: Während bis zum Inkrafttreten der 50ten Novelle zum ASVG die in § 76 Abs 1 Z 2 lit a bis c ASVG genannten drei (negativen) Voraussetzungen kumulativ vorliegen mußten, um ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz72/13 Studienförderung
Norm: ASVG §16 Abs2;ASVG §76 Abs1 Z2 idF 1986/111 1990/294;ASVG §76 Abs1 Z2 idF 1991/676;ASVG §76a Abs3;ASVGNov 41te;ASVGNov 49te;ASVGNov 50te;StudFG 1983 §2 Abs1 litd;StudFG 1983 §4;
Rechtssatz: Aus § 76 Abs 1 Z 2 ASVG ergibt sich zweifelsfrei, daß die darin genannten (negativen) Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen, damit die in diese... mehr lesen...