Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Österreichischen Gesundheitskasse [ÖGK] 1.1. Am 26.06.2020 brachte die nunmehrige beschwerdeführende Partei [im folgenden auch P GmbH] über WEBEKU, einen Antrag auf Erstattung gemäß § 735 ASVG betreffend die Freistellung des Dienstnehmers XXXX [MW] im Zeitraum 30.03.2020 bis 22.04.2020 ein. Dem Antrag waren ein COVID-19-Attest vom 13.05.2020 und das COVID-19 Infoschreiben des Dachverbandes der österreichisch... mehr lesen...