Begründung: 1. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, wurde ua. in den §73 ASVG ein neuer Abs1a eingefügt, worin bestimmt wird, daß Personen, die Zusatzpensionsleistungen von regelmäßig aus öffentlichen Mitteln finanzierten Rechtsträgern beziehen, von diesen Leistungen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 3,75 vH des Bezugs zu entrichten haben. (Für Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 1998 begründet worden ist, gil... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragASVG §73 Abs1a idF BudgetbegleitG 2001ASVG §589 Abs2ASVG §460c
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des ASVG betreffend den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen von
Zusatzpensionen aus öffentlichen Mitteln infolge rechtskräftig
entschiedener Sache bzw betreffend die Verpflichtung zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2000 waren Krankenversicherungsbeiträge zwar von Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bzw. von Ruhe- und Versorgungsbezügen des öffentlichen Dienstes zu leisten, nicht aber von privaten (zB auf Einzelarbeitsvertrag oder Kollektivvertrag beruhenden) Zusatzpensionen. 2. Durch Art66 Z9 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, wurde in §73 ASVG ein neuer Abs1a eingefügt; diese Bestimm... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art140 Abs5ASVG §49 Abs3ASVG §73 Abs1a idF BudgetbegleitG 2001
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung der Einbeziehung bestimmter
Zusatzpensionsleistungen in die Beitragspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung; verfassungswidrige Differenzierung aufgrund der
Herkunft der Zusatzpension von aus öf... mehr lesen...