Norm: ASVG §299aASVG §726 Abs3
Rechtssatz: Nach dem Übergangsrecht (§ 726 Abs 3 ASVG) kann einem Versicherten aufgrund eines Günstigkeitsvergleichs ein die Ausgleichszulage ergänzender Ausgleichszulagenbonus oder ein eine geringe Pensionsleistung verbessernder Pensionsbonus zustehen, selbst wenn die Berechnung nach § 299a ASVG keinen Bonusanspruch ergäbe. Entscheidungstexte 10 ObS 83/21k En... mehr lesen...