RS OGH 2021/7/29 10ObS83/21k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2021
beobachten
merken

Norm

ASVG §299a
ASVG §726 Abs3

Rechtssatz

Nach dem Übergangsrecht (§ 726 Abs 3 ASVG) kann einem Versicherten aufgrund eines Günstigkeitsvergleichs ein die Ausgleichszulage ergänzender Ausgleichszulagenbonus oder ein eine geringe Pensionsleistung verbessernder Pensionsbonus zustehen, selbst wenn die Berechnung nach § 299a ASVG keinen Bonusanspruch ergäbe.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Langzeitversicherte; Richtsatz; Parallelberechnung; Pensionsbonus

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133765

Im RIS seit

19.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten