Norm
ASVG §299aRechtssatz
Nach dem Übergangsrecht (§ 726 Abs 3 ASVG) kann einem Versicherten aufgrund eines Günstigkeitsvergleichs ein die Ausgleichszulage ergänzender Ausgleichszulagenbonus oder ein eine geringe Pensionsleistung verbessernder Pensionsbonus zustehen, selbst wenn die Berechnung nach § 299a ASVG keinen Bonusanspruch ergäbe.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Langzeitversicherte; Richtsatz; Parallelberechnung; PensionsbonusEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133765Im RIS seit
19.10.2021Zuletzt aktualisiert am
19.10.2021